Für den Spielbetrieb gilt weiterhin: Das Betreten der Golfanlage ist grundsätzlich nur gestattet, wenn Sie keine Covid-19-, Erkältungs-, oder Grippesymptome haben. Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge. Es gelten die folgenden Handlungsrichtlinien:

Stand: 01.07.21

Handlungsrichtlinien des Golf Club Buchholz-Nordheide e.V.

auf Basis der aktuell geltenden Verordnung

Für die Durchführung des Spielbetriebes gilt: Das Betreten der Golfanlage ist grundsätzlich nur gestattet, wenn Sie keine Covid-19-, Erkältungs-, oder Grippesymptome haben. Die allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten.

Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge. Es gelten die folgenden Handlungsrichtlinien sowie die gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

Startzeiten:

  • Eine Startzeitreservierung ist nur online (wenn nicht anders möglich telefonisch) maximal 7 Tage (heute plus 6) im Voraus ab 9:00 Uhr möglich.
  • Eine Startzeit ist täglich ab 08:00 Uhr von Tee 1 notwendig
  • Von Tee 10 ist jederzeit freies Spiel gestattet, Flights auf der vollen Runde haben stets Vorrang.
  • Jeder Spieler, der vor 08:00 Uhr startet, muss sich in die an Tee 1 und Tee 10 im Starthäuschen ausliegende Liste (mit Namen und Startzeit) eintragen.
  • Die Startzeiten sind unbedingt einzuhalten.
  • Die Clubleitung muss zu jeder Zeit wissen, wer sich wann und wo auf der Anlage aufhält.
  • Das Spiel ist wieder ohne Haushaltsbeschränkungen möglich.

Golfplatz:

  • Ein Abschlagen von einer anderen Spielbahn als von Tee 1 oder 10 ist verboten.
  • Der Abstand zwischen den Personen hat mindestens 2m zu betragen.
  • Ein Betreten des jeweiligen Abschlags (inklusive Abschlagumfeld) ist erst dann erlaubt, wenn dieser frei ist.
  • Den Greenkeepern ist Vorrang zu gewähren. Sie dürfen zu keiner Zeit durch Ihr Golfspiel gefährdet werden.
  • Wetterschutzhütten sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
  • Wir erwarten von allen Spielern ein zügiges Spiel. Behindern Sie nicht die Spiel-gruppen hinter sich. Ihre Position auf dem Platz ist stets hinter dem Flight vor Ihnen.
  • Auf dem Platz dürfen sich max. 250 Leute zeitgleich aufhalten.

Clubhaus / Pro Shop:

  • Die Toiletten im Eingangsbereich des Clubhauses und in den Umkleiden sind geöffnet. Die Umkleiden dürfen nur von sechs Personen zeitgleich genutzt werden, wovon sich nur zwei Personen im Duschbereich aufhalten dürfen.
  • Vor Betreten und nach Verlassen des Clubhauses sind die Hände gründlich mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Der Pro Shop folgt den Regelungen für Einzelhandelsgeschäfte.

Gastronomie:

  • Die Clubgastronomie folgt den Regelungen des Gastronomiebetriebs und darf ab sofort wieder Außen- sowie Innengastronomie unter Einhaltung der Hygienevorschriften
  • Den Anordnungen des Gastronomiepersonals ist Folge zu leisten.
  • Es besteht keine Testpflicht.
  • Sollte der Sitzplatz nicht eingenommen sein, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Caddyhalle:

  • In der Caddyhalle dürfen sich maximal 8 Personen zeitgleich aufhalten.
  • Auf der Zugangsrampe darf sich nur eine Person zurzeit befinden.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Driving Range / Kurz-Spiel-Bereiche:

  • Der Abstand zwischen den Personen hat mindestens 2m zu betragen.
  • Im Ballmaschinenraum darf sich immer nur eine Person zurzeit aufhalten
  • Bitte desinfizieren Sie sich einen Ballkorb vor der Nutzung.

Golfunterricht:

  • Golfunterricht buchen Sie bitte direkt bei unseren Golflehrern

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes Spiel.

Der Vorstand – Golf Club Buchholz-Nordheide e.V.

vertreten durch Joachim Walter, Oliver Gatzke, Ute Hoffmann, Jörn Albers, Ralf Meinecke, Bernd Riehl
An der Rehm 25, 21244 Buchholz i.d. Nordheide

Kontakt: 04181 / 36200